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Fight The Bad Days e.U.
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Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe / Berufszweig: FG Freizeit- und Sportbetriebe und
Fachgruppe / Berufszweig: Werbung und Marktkommunikation
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des XV. Bezirkes
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung http://www.ris.bka.gv.at
Rechtsform: Einzelunternehmen
Unternehmensgegenstand: Agentur für Organisation von Öffentlichen Veranstaltungen, Projektmanagement, Trainings/Coachings
zuständiges Gericht: Handelsgericht Wien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FTBD-Sparte: Event / Multimedia Produktion

Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen
des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
für Tonstudiobetriebe vom 1. Jänner 1998

Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen
des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs
für Tonstudiobetriebe vom 1. Jänner 1998

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Audiovisions- u. Filmindustrie Österreichs für Tonstudiobetriebe gelten für alle Auftragsproduktionen. Sie gelten grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages.

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBl Nr. 140/1979 in der derzeitigen gültigen Fassung gelten sie insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

Eine rechtliche Bindung von Fight The Bad Days e.U. – infolge als FTBD oder Auftragnehmer bezeichnet- tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbotes oder die Unterfertigung des Vertrages ein.

Informationen zur Geschäftsbeziehung  (Arbeitsunterlagen, Schriftverkehr, Angebote, Vereinbarungen ect.), sind vertraulich gegenüber Dritten zu halten!

  1. Kosten

2.1. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten bzw. werden die Leistungen nach der im Betrieb aufliegenden jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen zuzüglich MwSt. (derzeit 20 %) in Rechnung gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis nicht enthalten. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die von FTBD gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird, Einsätze über 8,5 Stunden (inkl. 30 min. Pause) werden mit 50% Überstundenzuschlag verrechnet – grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG).

2.2. Über Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation, consulting, Auswahl von Projektpartnern, Sprecher, etc.) kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Mediums aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt.

2.3. Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung oder Informationsgespräche die über das Erstgespräch bzw. Projektstartgespräch hinausgehen.

  1. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist

3.1. Die Produktion beginnt frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages bzw. Auftragsbestätigung.

3.2. Gebuchte Termine, die nicht spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn storniert wurden, werden zu 2/3 in Rechnung gestellt.

3.3. Die technische Gestaltung der Produktion obliegt FTBD. FTBD informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung.

3.4. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat dem Auftragnehmer unverzüglich nach Vorführung oder Übergabe der Produktion die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe dem Auftraggeber bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Medien dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

3.5. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Mediums Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen, FTBD ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt.

3.6. Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. FTBD ist nicht verpflichtet, das Originalmaterial aufzubewahren.

  1. Haftung

4.1. Tritt bei der Herstellung des Mediums ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat FTBD nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Mediums, die weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen dem Auftragnehmer zu entgelten.

4.3. Sach-und Organisationsmängel, die vom Auftragnehmer festgestellt werden, werden von FTBD extra verrechnet (laut Stundensatz zuzüglich benötigtes Neu- bzw. Leihmaterial). Benötigtes organisiertes Material und Dienstleistungen zur Beseitigung dieser Mängel werden mit 15% Aufschlag (Agentur- /service fee) an den Auftraggeber verrechnet. Sollte der Auftragnehmer für Korrekturen beauftragt werden die nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden können, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten und den der Tätigkeit entsprechenden Stundenaufwand verrechnen. FTBD ist berechtigt, die Beseitigungen der Mängel und weiterer Aufträge solange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

4.4. Bei Verlust und/oder fahrlässiger Beschädigung von/vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Bearbeitung oder Verwendung übergebener Materialien (Equipment, Autos, ect.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers. Bei einer Beschädigung oder Verlust von Computerdatenträgern wird ebenso kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers Versicherungen abzuschließen besteht nicht, da die zur Verfügung gestellten Materialien in der Verantwortung des Auftraggebers zu schützen bzw. zu versichern sind!

  1. Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 nach Auftragserfüllung

  1. Urheberrechte, Verwertungsrechte

6.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Bild und Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt.
Weiters erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.

6.2. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Auftragnehmer stellen sollten und verpflichtet sich, FTBD schad- u. klaglos zu halten.

6.3. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Auftraggeber vorgenommen werden.

6.4. Sollte nichts anderes im Produktionsvertag vereinbart sein, wird lediglich das vereinbarte Werk ( Beitrag, Film, ect. ) an den Kunden geliefert. Das Rohmaterial verbleibt  grundsätzlich bei FTBD.

  1. Sonstige Bestimmungen

7.1. Falls mehrere Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht  der übrigen Auftraggeber gegenüber FTBD Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Beauftragung verantwortlich zeichnet.

7.2. Änderungen eines Vertrages oder/und dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.3. Die vom Auftragnehemer gelieferten und/oder bearbeiteten Medien bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung von FTBD unzulässig und unwirksam.
Dem Auftragnehmer steht das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die beim Auftragnehmer lagern bzw. für den Auftraggeber hergestellt wurden so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, diese lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer, welcher auch berechtigt ist, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen.

7.4. Erfüllungsort ist auftragsspezifisch und wird in Form von Diäten (Verpflegungsmehraufwand (Taggeld), Nächtigungsgeld und Fahrtkosten) verrechnet.

7.5. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.

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